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Es kann wegen Mißachtung des Gleichheitsgrundsatzes rechtsfehlerhaft sein, einem Eigentümer wegen verbotener Untervermietung eines Garagenstellplatzes den Mietvertrag zu kündigen, während eine verbotene Untervermietung eines anderen Eigentümers geduldet wird.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 234/11, 30.11.2012
Besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft sowohl aus Wohnungseigentümern, als auch aus Teileigentümern und ist in der Teilungserklärung bei den Bestimmungen über die Kostentragung nur von Wohnungseigentümern die Rede, so bedeutet dies nicht, dass die Teileigentümer von der Kostentragungspflicht ausgenommen sind.
AG Bottrop, AZ: 20 C 41/12, 30.11.2012
Überreicht ein Fahrzeugeigentümer das mit einer Schleife geschmückte KfZ unter Schlüsselübergabe einer dritten Person an deren Geburtstag mit dem Bemerken, damit könne sie nun fahren, behält er aber selbst einen Schlüsselsatz und auch den Fahrzeugbrief des weiterhin in seiner Garage geparkten KfZ, lässt sich ein Eigentumsübergang nach § 929 S. 1 BGB nicht feststellen.
OLG Schleswig, AZ: 3 U 69/11, 22.05.2012
Auch bei fehlenden Tatbestandsvoraussetzungen des § 917 BGB kann ein nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis eine Art "Notwegerecht" begründen.
LG Essen, AZ: 13 S 115/11, 17.11.2011
Eine Garage, die mithilfe einer Hebebühne für zwei oder vier Pkw genutzt werden kann (sog. Doppelstockgarage), bildet einen Raum im Sinne von § 3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 WEG und kann daher als Ganze im Teileigentum einer Person oder mehrerer Personen in Bruchteilsgemeinschaft stehen.

Betreibt eine Hebevorrichtung mehrere Einheiten, steht sie allerdings zwingend im Gemeinschaftseigentum.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 75/11, 21.10.2011
Gehört die Garage zu demselben Anwesen, auf dem sich auch die Wohnung befindet, rechtfertigt selbst eine nachträglich angemietete Garage im Regelfall eine Einbeziehung in den Wohnraummietvertrag.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 251/10, 12.10.2011
Auch bei fehlendem Notwegerecht gem. § 917 BGB kann sich ein Anspruch auf Benutzung einer Einfahrt nach Treu und Glauben ergeben.
AG Gelsenkirchen, AZ: 9 C 147/11, 08.07.2011
Von der Zufahrt zu einer notwendigen Garage wird man nach alledem fordern müssen, dass sie von einem durchschnittlichen Fahrer mit einem durchschnittlichen Fahrzeug gefahr- und jedenfalls so problemlos angefahren werden kann, dass damit zu rechnen ist, dass der Fahrer nicht (häufig) mit Blick auf die fahrerischen Anforderungen auf die Benutzung der Garage verzichtet.
VG Gelsenkirchen, AZ: 6 K 4130/09, 14.06.2011
Bei der Errichtung der Gitterbox in einer Tiefgarage handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die genehmigungsbedürftig ist, § 22 Satz 1 WEG.

Ein Duldungsanspruch kann nicht verwirken, wenn der Eigentümer in der Nutzung seines Stellplatzes beim Ein- und Ausparken beeinträchtigt ist.
AG München, AZ: 482 C 349/10, 14.12.2010
Die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum und die Pflicht, das Gemeinschaftseigentum instand zu halten, verbleibt auch hinsichtlich etwaiger unberechtigt errichteter Garagen bei der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Negativbeschlusses besteht schon deshalb, weil jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung hat und dieser Anspruch durch jeden Beschluss verletzt wird, der den Erfordernissen ordnungsgemäßer Verwaltung nicht entspricht (BGH ZWE 2010, 174, 175).
LG Düsseldorf, AZ: 16 S 72/10, 13.12.2010
Ein Anspruch aus § 917 I 1 BGB scheitert schon daran, wenn dem Grundstück keine zur ordnungsgemäßen Benutzung des Grundstücks notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg fehlt.
OLG Hamm, AZ: I-5 U 153/08, 23.09.2008
§§ 5 Abs. 2, 21 WEG
Hydraulikanlagen einer Doppelstockgarage stehen im zwingenden Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEG. Die Kippvorrichtungen der Doppelstockgaragen sind wesentlicher Bestandteil der Garagen und dienen der gesamten Anlage insoweit, als nur durch deren Einbau überhaupt Doppelgaragen, wie in der Teilungserklärung vorgesehen, entstehen.

Für eine wirksame Beschlussfassung über eine Auftragsvergabe ist es erforderlich, vor Beschlussfassung mindestens drei verschiedene Angebote über die erforderliche Sanierung einzuholen.
AG Rosenheim, AZ: 9 C 446/08, 29.05.2008
Kläger weder einen Anspruch auf Beseitigung des errichteten Holzzaunes noch auf Duldung gegenüber dem Beklagten auf Mitbenutzung der Zufahrt aufgrund eines Notwegerechts.
LG Essen, AZ: 11 O 299/07, 10.04.2008
Soweit keine Benutzungsregelung für Gemeinschaftsflächen auf einem Garagen- und Stellplatzhof vorliegt, kann jeder Miteigentümer die Gemeinschaftsflächen auch zum Abstellen von Pkw’s benutzen, solange nicht die Rechte anderer mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

Dass die Gemeinschaftsfläche nicht ausreichen mag, um jedem Miteigentümer zur gleichen Zeit die gleiche Nutzung zu ermöglichen, ist bezüglich einer Vielzahl von Nutzungsmöglichkeiten denkbar und kein Hindernis dafür, eine bestimmte Nutzung grundsätzlich als zulässig zu erachten.
LG Wuppertal, AZ: 9 S 328/04, 14.04.2005
Auch wenn die "Innenräume" der Garagen mit ihren einzelnen Bestandteilen wie z.B. Wandputz, Estrich, Elektroanlagen, nichttragenden Innenwänden zum Sondereigentum gehören, so gilt dies nicht für die das Sondereigentum umschließenden tragenden Außenmauern, das Dach und die übrigen konstruktiven Teile des Gebäudes.
OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 240/03, 05.11.2003
Auch wenn die "Innenräume" der Garagen mit ihren einzelnen Bestandteilen wie z.B. Wandputz, Estrich, Elektroanlagen, nichttragenden Innenwänden zum Sondereigentum gehören, so gilt dies nicht für die das Sondereigentum umschließenden tragenden Außenmauern, das Dach und die übrigen konstruktiven Teile des Gebäudes.
OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 235/03, 05.11.2003
Eine Grenzanlage gem. § 921 BGB liegt vor, wenn sich die Anlage zumindest teilweise über die Grenze zweier Grundstücke erstreckt und beiden Grundstücken dient. Eine grenzscheidende Wirkung ist nicht erforderlich.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 11/02, 07.03.2003
Neben einem Ersatzanspruch wegen notwendiger Verwendungen auf die Mietsache im Sinne des BGB § 547 Abs 1 kann der Mieter wegen sonstiger Verwendungen (dh wegen wertsteigernder Investitionen) einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus Bereicherungsrecht haben.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 136/96, 16.09.1998
1. Ist von einem einheitlichen Mietvertrag über Wohnung und Garage auszugehen, hat dies zur Folge, dass die Garage grundsätzlich nicht gesondert gekündigt werden kann, weil es sich insoweit um eine unzulässige Teilkündigung handeln würde.

2. Wird nach der Umwandlung in separates Wohnungs- bzw. Teileigentum die Garage und die Wohnung von verschiedenen Eigentümern erworben, besteht das Mietverhältnis gegenüber zwei Vermietern fort.
LG Wuppertal, AZ: 9 S 356/94, 26.10.1995
Ein Geschädigter, dem ein Zahlungsanspruch nach § 249 Satz 2 BGB zusteht, kann die Herstellungskosten nur insoweit nicht verlangen, als sie zu einem von ihm auszugleichenden Wertzuwachs des Gebäudes, zu dessen erhöhter Lebensdauer oder zur Ersparung von Aufwendungen durch Hinausschieben künftiger Reparaturen führen (BGHZ 30, 29, 34; BGH Urteile vom 28. Mai 1962 - III ZR 213/60 - VersR 1962, 765, 767 und vom 11. Juli 1963 aaO).
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 53/87, 08.12.1987
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