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Urteile zu Kategorie: Verwalter

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Die Wohnungseigentümer können durch Mehrheitsbeschluss auch einen Dritten, der nicht ihr Verwalter ist, zur Geltendmachung von Ansprüchen ermächtigen, § 51 ZPO.
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 206/07, 28.05.2009
Ein wichtiger Grund im Sinne von § 26 Abs. 1 Satz 3 und 4 WEG führt nicht zwingend dazu, dass ein einzelner Wohnungseigentümer gegen den Willen der Mehrheit die Abberufung des Verwalters durch das Gericht erreichen kann.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 105/11, 10.02.2012
Eine Kostenentscheidung ist nicht deshalb isoliert anfechtbar, weil das Gericht davon abgesehen hat, die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 49 Abs. 2 WEG ganz oder teilweise dem Verwalter aufzuerlegen. Sie erwächst auch nicht in Rechtskraft.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 164/09, 18.08.2010
Auf Verlangen muss der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die aktuelle Eigentümerliste Auskunft erteilen, §§ 20, 27, WEG, 666 BGB.
AG Rostock, AZ: 54 C 16/07, 23.05.2008
1. Ist eine Feststellung und Verkündung des Beschlussergebnisses weder ausdrücklich noch schlüssig erfolgt, fehlt es an den notwendigen Wirksamkeitserfordernissen eines WEG-Beschlusses.

2. Inhaber der geltend gemachten Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem ausgeschiedenen Verwalter ist stets und allein die Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber der einzelne Wohnungseigentümer.
AG Duisburg, AZ: 75a C 44/12, 30.01.2013
1. Die erstmalige Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung stellt im Allgemeinen keine modernisierende Instandsetzung, sondern eine bauliche Veränderung dar § 22 Abs. 1 WEG.

2. Eine im Grundbuch nicht eingetragene Änderungsvereinbarung wrkt nicht gegen den Sonderrechtsnachfolger, § 10 Abs. 2 WEG a.F.
OLG München, AZ: 34 Wx 076/05, 19.09.2005
Die bereits erteilte Zustimmung des Verwalters zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 2/12, 11.10.2012
Eine Befugnis zur Kreditaufnahme bei der Besorgung seiner Geschäfte steht dem Verwalter nach § 27 Abs. 1 WEG grundsätzlich nicht zu; hierfür bedarf es vielmehr eines ermächtigenden oder genehmigenden Beschlusses der Wohnungseigentümer (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 1993 - VIII ZR 109/92, NJW-RR 1993, 1227, 1228).
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 197/10, 18.02.2011
1. In die Jahresabrechnung sind auch solche Ausgaben einzustellen, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat.

2. Sind nach einer Regelung in der Teilungserklärung bestimmte Kosten von dem jeweiligen Sondereigentümer zu tragen, geht diese Bestimmung dem allgemeinen Umlageschlüssel vor
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 156/10, 04.03.2011
Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden, § 26 WEG.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 96//10, 01.04.2011
Haben die Wohnungseigentümer die Entscheidung über die an sich von dem Verwalter zu erteilende Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an sich gezogen und beschlossen, sie zu verweigern, sind sie und nicht der Verwalter für die Klage auf Erteilung der Zustimmung passivlegitimiert.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 166/10, 13.05.2011
Ein Verwalter ist als Vertreter anderer Wohnungseigentümer über seine eigene Abberufung stimmberechtigt und darf nicht von der Versammlung ausgeschlossen werden, § 25 Abs. 5 WEG.
OLG München, AZ: 32 Wx 16/10, 15.09.2010
Ein Verwalter kann nur von der Versammlung aller Wohnungseigentümer für die Verwaltung des gesamten gemeinschaftlichen Eigentums bestellt werden. Den Eigentümern der Untergemeinschaft kommt insoweit keine Beschlusskompetenz zu.
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 40/09, 22.10.2009
Eine haftungsbeschränkte UG kann jedenfalls dann kein WEG-Verwalter sein, wenn diese über keine Berufshaftpflichtversicherung verfügt und deren Geschäftsführer eine persönliche Haftungsübernahme ablehnt.
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 7/10, 28.06.2011
Der Verwalter ist nicht verpflichtet, einen Wohnungseigentümer in einer EIgentümerversammlung zu vertreten. Allerdings darf der Verwalter tatsächliche Gegebenheiten nicht nutzen, um Miteigentümern, von denen möglicherweise Widerstand gegen beabsichtigte Beschlussfassungen zu erwarten ist, die Ausübung des Stimmrechts faktisch unmöglich zu machen.
LG Essen, AZ: 2 T 221/00, 23.11.2000
Ein Verwalter ist nicht verpflichtet, einen Wohnungseigentümer auf einer WEG-Versammlung zu vertreten und für diesen ein weisungsgebundenes Stimmrecht auszuüben. Jedoch kann der Verwalter im Falle einer Weigerung verpflichtet sein, den Versammlungstermin zu verlegen, wenn die Stimmen der abwesenden Eigentümer für das Abstimmungsergebnis erheblich sind.
OLG Hamm, AZ: 15 W 51/01, 21.05.2001
Die Anordnung einer Zwangsverwaltung über eine Wohnung hat zur Folge, dass dem Wohnungseigentümer die Verfügungsbefugnis sowie die Verwaltung seiner Wohnung entzogen wird (§§ 146 Abs. 1, 23 Abs. 1 Satz 1, 148 Abs. 2 ZVG). Das alleinige aktive und passive Prozessführungsrecht hinsichtlich aller der Zwangsverwaltung unterliegenden Rechte gehen damit auf den Zwangsverwalter über.
OLG Jena, AZ: 6 W 88/03, 29.09.2003
Auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung stellt es keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar, wenn das Kopfprinzip durch Vereinbarung zugunsten des Objekt- oder des Wertprinzips abbedungen worden ist (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46 ff.).
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 253/10, 28.10.2011
Eine Klausel im Verwaltervertrag, die bestimmt, dass die vom Verwalter erstellte Jahresabrechnung gegenüber dem Verwalter als genehmigt gilt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage Einwendungen erhebt, verstößt gegen §§ 9 AGBG, 28 Abs. 5 WEG, da von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen über den Verwaltervertrag abgewichen wird.
OLG München, AZ: 32 Wx 118/08, 25.09.2008
1. Eine nicht näher beschriebene Vollmacht ermächtigt den Verwaltungsbeirat lediglich zu einem Vertrag, der der ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht (vgl. OLG Köln NJW 1991, 1302; OLG Hamm NZM 2001, 49).

2. Vom Verwalter vorformulierte Verträge müssen sich an der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff BGB messen lassen (BayObLG WuM 1991, 312; OLG Düsseldorf NZM 2006, 936; OLG München, Beschluss vom 20.03.2008, 34 Wx 46/07).
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 169/07, 19.05.2008
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