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Urteile zu Kategorie: Wohnungseigentum

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Wird die Verwalterwahl von einer unwirksamen, weil zu unbestimmten Sondervergütung abhängig gemacht, ist nicht nur der Beschluss bzgl. der Vergütrungsregelung, sondern auch bzgl. der Verwalterwahl unwirksam.
AG Bottrop, AZ: 20 C 9/15, 12.06.2015
Gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 7 WEG bedarf der Verwalter zur Vornahme von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen für die WEG einer Ermächtigung durch eine Vereinbarung oder einen Beschluss. Dies gilt auch für die Beauftragung eines Prozessbevollmächtigten zur Erhebung einer Klage.

Fehlt eine Ermächtigung durch Beschluss oder Vereinbarung, ist die Klage mangels Prozessführungsbefugnis des Verwalters als unzulässig abzuweisen.

Verjährte Ansprüche aus dem Wirtschaftplan leben durch eine spätere Jahresabrechnung nicht wieder auf.
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 113/14, 18.06.2015
Äußert in einem gerichtlichen Anfechtungsverfahren einer Verwalterbestellung ein Wohnungseigentümer Zweifel an der Bonität einer zur Verwalterin bestellten haftungsbeschränkten UG unter Hinweis auf die die nicht nachgewiesene Bonität, steht dem Verwalter ein Anspruch auf Widerruf dieser Äußerungen zu.
AG Bottrop, AZ: 20 C 48/14, 22.01.2015
Sind die Kläger auf den Erhalt des Protokolls der Eigentümerversammlung angewiesen, dürfen sie den Eingang des Protokolls abwarten, um sodann, verbunden mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Fristen des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG, eine Anfechtungsklage zu erheben.

Bestimmt die Teilungserklärung zweier räumlich getrennter Häuser, dass für die Gebrauchsregelung in dem einem Haus ein Stimmrechtsverbot des jeweils anderen Hauses existiert, muss die Abstimmung unter Ausschluss der Miteigentümer des jeweils anderen Hauses erfolgen.
LG Dortmund, AZ: 1 S 91/15, 02.06.2015
Wurde durch einen bestandskräftigen Beschluss die in der Teilungserklärung vereinbarte Regelung, gemeinschaftliche Kosten auf alle Eigentümer nach Wohn- bzw. Nutzfläche umzulegen, in zulässiger Weise (§ 16 Abs. 3 WEG) dergestalt abgeändert, dass an den Kabelkosten nur die den Anschluss auch tatsächlich nutzenden Eigentümer zu beteiligen seien, erlaubt dieser Beschluss daher ausdrücklich eine Abmeldung vom Kabelanschluss und eine damit einhergehende Kostenbefreiung.
AG Bottrop, AZ: 20 C 22/15, 06.08.2015
Wird eine bereits vorhandene Gartenlaube vergrößert, handelt es sich nicht um eine Ersatzbeschaffung im Sinne einer modernisierenden Instandsetzung, die mit einfachem Mehrheitsbeschluss genehmigt werden kann, sondern um den Neuaufbau einer qualitativ ganz unterschiedlichen Gartenhütte.

Es genügt, wenn im Rahmen der Begründungsfrist einer Anfechtungsklage auf die Notwendigkeit der Einstimmigkeit der Beschlussfassung hingewiesen wird, um dies als Vortrag einer Beeinträchtigung einer baulichen Veränderung zu werten.

(nicht rechtskräftig)
AG Bottrop, AZ: 20 C 21/15, 07.08.2015
Fehlt in einer zerstrittenen WEG ein Verwalter, kann das Gericht die übrigen Eigentümer verpflichten, der Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen Wohnungseigentümer zuzustimmen, § 21 Abs. 4 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 34/15, 25.09.2015
Wohnungseigentümer sind für eine Wohngeldklage nicht klagebefugt. Hat das Amtsgericht im Rubrum die Wohnungseigentümergemeinschaft eigenmächtig als Klägerin eingesetzt, ohne dass ein entsprechender Antrag auf Klageänderung der klagenden Partei gestellt wurde, ist dies in der Berufungsinstanz nicht mehr nachholbar.

Wurde ein Wohnungseigentümer an der Teilnahme einer Eigentümerversammlung gehindert, sind alle dort gefassten Beschlüsse nichtig.
LG Dortmund, AZ: 1 S 218/15, 26.10.2015
Eine Jahresabrechnung ohne Anfangs- und Endkontenbestand widerspricht der ordnungsgemäßem Verwaltung.

Dabei müssen sich Kontostände aus der Abrechung ergebe. Es genügt nicht, wenn die Kontoauszüge im Gerichtstermin vorgelegt werden.

Sind in der Jahresabrechnung die tatsächlichen Zahlungen eingestellt, führt dies zur Nichtigkeit der Abrechung.
LG Dortmund, AZ: 1 S 183/15, 29.09.2015
Wird die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses begehrt, obwohl die Anfechtungsklage die richtige Klageart war, kann der Feststellungsantrag als Gestaltungsantrag ausgelegt werden.
LG Dortmund, AZ: 1 S 317/15, 15.10.2015
Ein klagender Wohnungseigentümer trägt die Beweislast für die fehlende Notwendigkeit einer Sanierungsmaßnahme auch dann, wenn die Maßnahme bereits umgesetzt wurde.
AG Bottrop, AZ: 20 C 52/15, 05.11.2015
Werden größere Instandsetzungsmaßnahmen in einer Eigentümergemeinschaft beschlossen, müssen bei Beschlussfassung mindestens drei Vergleichsangebote vorliegen.

Dabei dürfen Angebote, die älter als ein Jahr sind, nicht mehr berücksichtigt werden.

Auch genügt es nicht, wenn die Gemeinschaft beschließt, der Verwalter möge vor Auftragsvergabe ein drittes Angebot einholen und sodann den Auftrag an den günstigsten Anbieter vergeben.
AG Bottrop, AZ: 20 C 28/15, 05.11.2015
Die Beweislast, dass die Einzelwirtschaftspläne zur Beschlussfassung nicht vorgelegenhaben, obliegt dem Anfechtungskläger.

Sollen mehrere Untergemeinschaften einer Eigentümergemeinschaft laut Teilungserklärung einzelne Regelungen unter Ausschluss der übrigen Untergemeinschaften treffen können, dürfen deren Stimmen bei derFeststellung des Abstimmungsergebnisses nicht berücksichtigt werden.
LG Dortmund, AZ: 1 S 104/15, 20.10.2015
Wildkatzen dürfen in einer Eigentümergemeinschaft nicht mit Ködern angelockt und eingefangen werden, um sie kastrieren und impfen zu lassen.
LG Dortmund, AZ: 1 S 52/13, 20.10.2015
Auch in den Fällen, in denen die Teilungserklärung eine Beschränkung der Vertretungsmöglichkeit (hier: nur durch Verwalter, Ehegatten oder Miteigentümer) auf einer Eigentümerversammlung regelt, kann es Treu und Glauben verbieten, einen für seinen Mandanten auftretenden Rechtsanwalt von der Wohnungseigentümerversammlung auszuschließen.

Die nach einem unzulässigen Ausschluss des Rechtsanwaltes gefassten Beschlüsse sind anfechtbar.
AG Bottrop, AZ: 20 C 26/15, 12.01.2016
Die Umfirmierung eines Einzelkaufmanns in eine GmbH & Co KG stellt einen Identitätswechsel dar.

Dies hat zur Folge, dass der Verwalter neu gewählt werden muss.
AG Bottrop, AZ: 20 C 5/16, 01.07.2016
Ist ein Antrag wegen der Beseitigung baulicher Veränderungen auf der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenfläche Streitgegenstand, müssen alle Wohnungseigentümer gem. § 48 Abs. 1 WEG an dem Verfahren beigeladen werden, um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden.
LG Dortmund, AZ: 1 S 176/16, 09.08.2016
Sieht die Teilungserklärung zur Gültigkeit einer Beschlussfassung die Unterzeichnung des Protokoll durch einen von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümer vor, so sind die Beschlüsse auch dann aufzuheben, wenn der anfechtende Wohnungseigentümer selber zu Unrecht seine Unterschrift verweigert.
LG Dortmund, AZ: 1 S 35/16, 16.08.2016
Das Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück außerhalb ausgewiesener Parkflächen ist ohne eine alle Eigentümer gleichbegünstigende Parkplatzregelung nicht zulässig.

Eine in der Anlage zur Teilungserklärung als Einfahrt beschriebene Grundstücksfläche rechtfertigt das Parken von Fahrzeugen nicht.

Eine Parkplatzordnung muss ausdrücklich beschlossen werden und inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
AG Bochum, AZ: 94 C 59/16, 31.08.2016
Voraussetzung für den Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Hausgeldern ist das Bestehen eines gültigen Wirtschaftsplans. Fehlt es daran, so kann Gemeinschaft keinen Anspruch auf Wohngeldvorauszahlungen geltend machen.
AG Bottrop, AZ: 20 C 34/16, 09.12.2016
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