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Arbeitnehmerstatus eines Zustellers von Zeitungen
BAG Erfurt, AZ: 5 AZR 312/96, 16.07.1997
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Für die Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von einem freien Dienstverhältnis von Bedeutung sind in erster Linie die Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, und nicht die Modalitäten der Bezahlung oder die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung.

Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses kann auch aus Art oder Organisation der Tätigkeit folgen.

Für Tätigkeiten, die sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses erbracht werden können, gilt der Grundsatz, dass bei untergeordneten, einfachen Arbeiten eher eine Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation anzunehmen ist als bei gehobenen Tätigkeiten.

Zeitungszusteller sind selbstständig tätig, wenn die Zustellung der Zeitungen so organisiert wird, dass dem dafür Verantwortlichen ein großer Gestaltungsspielraum verbleibt.
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