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Eine Baugenehmigung nach § 74 Abs. 1 BauO NRW 2018 bildet den Abschluss der für die Verwirklichung eines Bauvorhabens erforderlichen Genehmigungen und Befreiungen und stellt die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens umfassend fest.
OVG Münster, AZ: 10 A 112/20, 03.12.2020
Nach Abschluss des Mietvertrags eintretende erhöhte Geräusch- und Schmutzimmissionen begründen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle (hier: Errichtung einer 4-stöckigen WEG-Anlage mit Tiefgarage) herrühren, bei Fehlen anderslautender (konkludenter) Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gem. § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung, soweit auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB hinnehmen muss.?
AG Berlin-Schöneberg, AZ: 6 C 93/20, 25.11.2020
Der eigenmächtige Einbau einer Ladestation (Wall-Box nebst Aufputz-Verkabelung) für ein Elektroauto in der Tiefgarage einer WEG-Anlage stellt eine bauliche Veränderung dar.
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 134/19, 04.08.2020
Durch die Teilungserklärung können Untergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und eigener (partieller) Beschlusskompetenz gebildet werden.
LG Stuttgart, AZ: 2 S 3/20, 13.07.2020
Gewohnheitsrecht kann als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle allgemeiner Art nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen, nicht aber beschränkt auf ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 155/18, 24.01.2020
Wer eine bauliche Maßnahme durchführt muss darlegen und beweisen, dass kein Nachteil für seine Miteigentümer entstanden ist.
AG Düsseldorf, AZ: 290a C 76/19, 25.11.2019
Im Interesse des Eigentümers des notleidenden Grundstücks, dieses in angemessener Weise wirtschaftlich zu nutzen, hat der Nachbar die Nutzung seines Grundstücks zu dulden. Dieser Zweck lässt sich nur verwirklichen, wenn die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks uneingeschränkt möglich ist.

Im Rahmen der Ausübung eines Notwegerechts ist allerdings der Verlauf zu wählen, der für den Duldungspflichtigen die geringstmögliche Belastung darstellt.

Für die entgangene Nutzung einer Garage be steht grds. kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung, da es sich bei einer Garage nicht um ein Wirtschaftsgut von allgemeiner zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung handelt.
OLG Hamm, AZ: I-5 U 30/19, 18.11.2019
Ein Tiefgaragenstellplatz, der zu schmal ist, um mit einem Mittelklassefahrzeug gefahrlos ein und auszuparken, stellt einen Mangel beim Kauf einer Eigentumswohnung dar.

Der Wohnungseigentümer, der in der Nutzung seines Sondernutzungsrechts beeinträchtigt ist, kann eigene Ansprüche gegen den Bauträger geltend machen, welche sich nach den Regeln des Werkvertragsrechts richten.
OLG Braunschweig, AZ: 8 U 62/18, 20.06.2019
Ein Wohnungseigentümer hat lediglich einen Anspruch auf Errichtung einer Garage der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile, wozu gemäß § 5 Abs. 2 WEG insbesondere die Fundamente und tragenden Gebäudeteile sowie auch das Garagentor gehört.
AG Recklinghausen, AZ: 91 C 21/18, 19.02.2019
Im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2017 ist ein vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Parkplatzangebot auch im Falle seiner Entgeltlichkeit wohnwerterhöhend zu berücksichtigen. Das setzt allerdings eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit durch den Mieter voraus.
LG Berlin, AZ: 67 S 150/18, 16.10.2018
Streitigkeiten aus dem Sondernutzungsrecht - nicht Sondereigentum(!) - sind WEG-Angelegenheiten gem. § 43 Nr. 1 WEG.

Wurde eine zwischen den Voreigentümern getroffene notarielle Vereinbarung über den Tausch von sondernutzungsberechtigten Garagen nicht im Grundbuch eingetragen, ist der Rechtsnachfolger an dieser Vereinbarung nicht gebunden.
AG Oberhausen, AZ: 34 C 28/17, 02.05.2018
Die Anfechtung eines Negativbeschlusses ist nur dann begründet, wenn der Anfechtende einen Anspruch auf die abgelehnte Beschlussfassung oder Maßnahme hat.
AG Berlin-Mitte, AZ: 291a C 45/17, 19.03.2018
Der Negativbeschluss zum Antrag auf Gestattung einer Stromzuleitung - für ein Elektroauto - zum Tiefgaragenstellplatz entspricht i.d.R. mangels Ermessensreduzierung auf Null ordnungsmäßiger Verwaltung.
AG Düsseldorf, AZ: 291a C 45/17, 18.10.2017
Ist im notariellen Kaufvertrag keine Regelung über die Breite eines Wege- und Fahrrechtes getroffen worden, aber vereinbart, dass der jeweilige Eigentümer des Nachbargrundstücks mit "seinem Fahrzeug" die Garage erreichen soll, ist der Vertrag dahin auszulegen, dass das Grundstück mit einem Pkw befahren werden darf.
LG Essen, AZ: 13 S 37/17, 16.10.2017
Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Verkehrspflichten sind gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten.

Derjenige, der eine Gefahrenlage schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren.
LG Heidelberg, AZ: 3 O 128/17, 28.07.2017
Das Entfernen einer Garagendachbekiesung stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.

Ein Beschluss, der den Eigentümer des einzig verbliebenen bekiesten Garagendach zum Entfernen in Eigenregie verpflichtet, ist nichtig.
LG Dortmund, AZ: 1 S 204/16, 09.05.2017
Zum Umfang eines Wege- und Fahrrechtes, welches dem Berechtigten gestattet, mit seinem Fahrzeug über das Nachbargrundstück die eigene Garage zu erreichen gehört nicht, dass der Berechtigte auf dem Nachbargrundstück auch rangieren und wenden darf.

Mangels näherer Angaben zur Ausübung des Fahrrechtes ist eine Breite von 3,00 m völlig ausreichend.
AG Bottrop, AZ: 10 C 62/16, 07.04.2017
Gerichtskosten eines Anfechtungsverfahrens dürfen nicht den Wirtschaftsplan eingestellt werden.

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung (hier: Aluminiumabschlusskante am Garagendach), wenn diese im Zusammenhang mit Instandsetzungsmassnahmen erfolgt ist.
AG Bottrop, AZ: 20 C 30/16, 01.02.2017
Die Entfernung eines Kiesbelages von einem Garagendach stellt eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar, wenn dieser durch Bitumenbahnen ersetzt wurde.

Auch wenn der Kiesbelag durch Anwendung moderner Materialien bautechnisch überflüssig sein sollte, muss das bisherige Erscheinungsbild erhalten bleiben.
AG Bottrop, AZ: 20 C 63/15, 15.04.2016
Auch soweit eine Angelegenheit gemäß §§ 15, 21 oder § 22 WEG der Regelung durch Mehrheitsbeschluss zugänglich ist, umfasst dies nicht die Befugnis, dem einzelnen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen (BGH, Urteil vom 09. März 2012 - V ZR 161/11). Fehlt die Beschlusskompetenz, ist ein dennoch gefasster Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig.

Ein Kostenerstattungsanspruch folgt nicht aus den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß § 677, 683 Satz 1, 670 BGB.
LG München I, AZ: 1 S 12786/15, 01.02.2016
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