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Urteile zu Kategorie: Verwalter

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Ein durch Ablauf der Bestellzeit ausgeschiedener Verwalter ist nicht mehr berechtigt, eine Eigentümerversammlung einzuberufen.

Wird die Verwaltung durch eine GmbH ausgeübt, dürfen nur Mitarbeiter der GmbH zur Eigentümerversammlung einladen und daran teilnehmen.
AG Lemgo, AZ: 16 C 69/15, 22.03.2016
Mit dem Ablauf der Amtszeit ist das Beschlussanfechtungsverfahren hinsichtlich der Verwalterwahl in der Hauptsache erledigt (Senat in WE 1996, 33). Denn das Handeln des Verwalters im Rahmen der laufenden Verwaltung wird durch die Aufhebung des Bestellungsbeschlusses nicht unberechtigt, sondern bleibt nach dem Rechtsgedanken des § 32 FGG wirksam (BGH NJW 2007, 645 = WuM 2007, 540, 541; NJW 1997, 2106, 2107).
OLG Hamm, AZ: 15 W 342/07, 04.03.2008
Ein Rechtsanwalt, der ständig von der Verwaltung mandatiert wird, ist kein geeigneter Interessensvertreter der Gemeinschaft. Eine nicht fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde eines Wohnungseigentümers kann nicht als unselbständige Anschlussbeschwerde verstanden werden.
OLG Hamm, AZ: 15 W 127/07, 14.08.2008
Der WEG-Verwalter kann die ihm zustehende Sondervergütung aufgrund der Begleitung der Gemeinschaft in gerichtlichen Verfahren nicht im eigenen Namen festsetzen lassen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 134/11, 17.11.2011
Ein einzelner Wohnungseigentümer kann auf Antrag bei Gericht seitens des Gerichts dazu ermächtigt werden, eine Eigentümerversammlung einzuberufen.
AG Bottrop, AZ: 20 C 12/09, 07.05.2009
Der Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Rechnungslegung gegen den ehemaligen Verwalter kann nur aufgrund eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft verlangt werden.
AG Bottrop, AZ: 20 C 48/10, 15.04.2011
Auch ohne dem Hinzutreten besonderer Anhaltspunkte ist für die Beschlussanfechtung der Verwalterentlastung ein Beschwerdewert von mindestens 1.000,00 EUR anzunehmen, <3 3 <zpo.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 236/10, 31.03.2011
Für die Änderung des Kostenverteilerschlüssels ist eine 2/3 Mehrheit aller Eigentümer erforderlich, wenn ein in das Ermessen der Wohnungseigentümer sachlich gerechtfertigter Grund für die Änderung vorliegt.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 2/10, 10.06.2011
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft haben die Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung. Dieser Anspruch ist eine ständig neu entstehende Dauerverpflichtung, welcher nicht verjähren kann.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 177/11, 27.04.2012
Ist in der Teilungserklärung eine besondere Form der Protokollierung von Beschlüssen vorgesehen, führt eine Nichtbeachtung der Form zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse.
OLG Hamm, AZ: 15 W 509/04, 29.09.2005
Ein einzelner Wohnungseigentümer kann den Verwalter auf Erstellung einer Jahresabrechnung verklagen (Versäumnisurteil).
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 9/11, 07.04.2011
Ein unrichtiger Kostenverteilerschlüssel führt grds. nicht zur Aufhebung eines beschlossenen Wirtschaftsplans.
LG Dortmund, AZ: 1 S 338/09, 22.11.2011
Die Wohnungseigentümergemeinschschaft kann dem einzelnen Wohnungseigentümer als Verband für verzögerte Beschlussumsetzungen neben dem verwalter auf Schadenersatz haften.

Die Rechtskraft eines Negativbeschlusses kann den Schadensersatzanspruch des einzelnen Wohnungseigentümer ausschließen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 94/11, 13.07.2012
Ist in der Teilungserklärung für die Veräußerung von Wohneigentum die Zustimmung des Verwalters oder aber der Wohnungseigentümer erforderlich, führt ein die Zustimmung zur Veräußerung verweigernder Beschluss nicht zur Nichtigkeit.

Ein fehlerhaft im Grundbuch eingetragener Wohnungseigentümer ist weder zur Kostentragung verpflichtet, noch besitzt er Teilnahmerecht an Eigentümerversammlungen. Er ist bei Anfechtungsklagen nicht klagebefugt.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 241/11, 20.07.2012
War der WEG-Verwalter als selbständiger Bauleiter für den Bauträger tätig und muss er beim Vorliegen von Baumängeln Schadensersatzansprüche des Bauträger gegen ihn selber befürchten, so begründet dies die Abberrufung des Verwalters aus wichtigem Grund.
AG Augsburg, AZ: 30 C 2739/08, 23.02.2011
Die erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder des Verwalters gemäß § 12 Abs. 1 und 3 WEG ist nur dann wirksam, wenn die zugrunde liegende Berechtigung zur Zustimmung - in Gestalt der Verwalterbestellung oder der Eigentümerstellung zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt des Einganges des Antrages beim Grundbuchamt noch gegeben ist (str.).
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 321/11, 13.12.2011
Die Entlastung eines WEG-Verwalters durch Beschluss der Wohnungseigentümer entspricht grundsätzlich der ordnungsgemäßen Verwaltung, da in der Entlastung kein negatives Schuldanerkenntnis zu sehen ist.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 11/03, 17.07.2003
Das Gericht ist nach § 21 Abs. 4, Abs. 8 WEG befugt, auf den Antrag eines Wohnungseigentümers hin einen Verwalter für das gemeinschaftliche Eigentum - bei Vorliegen der Voraussetzungen auch im Wege der einstweiligen Verfügung - zu bestimmen (BGH V ZR 146/10, NJW 2011, 3025).
LG Karlsruhe, AZ: 11 T 419/12, 23.11.2012
Im Rahmen eines anhängigen Hauptsacheverfahrens über den Anspruch kann eine einstweilige Regelung zwar infolge der Aufhebung von § 44 Abs. 3 WEG a.F. nicht mehr von Amts wegen getroffen, wohl aber weiterhin beantragt und unter den Voraussetzungen des § 940 ZPO getroffen werden.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 146/10, 10.06.2011
Der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft muss nicht nur rechtsfähig sein, sondern darüber hinaus den weiteren Voraussetzungen genügen, deren Erfüllung das Wohnungseigentumsgesetz von dem Verwalter verlangt.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 132/05, 26.01.2006
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