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Urteile zu Kategorie: Telefonwerbung

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Zwischen einem Anbieter von Internetseiten und einem Unternehmen, welches Werbeflächen auf gedruckten Stadtplänen vertreibt, besteht kein Wettbewerbsverhältnis.
LG Essen, AZ: 43 O 32/09, 25.02.2009
Ein Werbeanruf bei einem Rechtsanwalt zum Abschluß Vertrages über einen Internetauftritt ist wegen Verstoßes gegen § 7 II UWG unzulässig. Es besteht ein Wettbewerbsverhältnis, wenn die angebotenen Leistungen austauschbar sind.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 38/10, 10.06.2010
Es ist unlauter i.S.d. § 7 II UWG, wenn ein gewerblicher Anbieter im Rahmen einer telefonischen Überprüfung der Adressdaten für seine kostenpflichtigen Angebote wirbt.
OLG Hamm, AZ: 4 U 3/07, 19.04.2007
Telefonanrufe bei Unternehmen zu Werbezwecken können wettbewerbswidrig sein, weil sie zu belästigenden oder sonst unerwünschten Störungen der beruflichen Tätigkeit des Angerufenen führen können.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 88/05, 20.09.2007
Von einem mutmaßlichen Einverständnis auch an dem telefonischen
Angebot von Zusätzen und Erweiterungen des Standardeintrags ist bei Würdigung der Umstände des vorliegenden Falles auszugehen, weil die Werbemaßnahme in Verbindung mit einem Anruf zur Überprüfung der Daten des Standardeintrags für einen Neudruck der Teilnehmerverzeichnisse der Telekom/DeTeMedien erfolgt.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 87/02, 05.02.2004
Das elektronische Double-Opt-In-Verfahren genügt nicht als Nachweis für die Einwilligung in Werbeanrufe.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 164/09, 10.02.2011
Telefonwerbung ist auch gegenüber Gewerbetreibenden untersagt, wenn man nicht von einem mutmaßlichen Einverständnis ausgehen kann.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 191/03, 16.11.2006
Selbst wenn der Kontaktierte im Rahmen eines Gewinnspiels oder einer Bestellung seine Telefonnummer angegeben hat, ist ein Werbeanruf nur dann gestattet, wenn der der Kontaktierte ausdrücklich seine Einwilligung in diesen Anrufzweck gegeben hat.
Diese Regelung gilt sowohl im online- als auch im offline-Bereich.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 38/10, 14.04.2011
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Erlaubnis zur E-Mail und SMS-Werbung unwirksam ist, wenn der Verbraucher ausdrücklich widersprechen muss, um die Werbung nicht zu erhalten.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 348/06, 16.07.2008
Auch im Bereich des sogenannten "Sozialsponsorings" verstoßen Telefonanrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG.
LG Essen, AZ: 44 O 127/12, 23.01.2013
Ein Gewerbetreibender, der sich eines Call-Centers zur Anbahnung von Telefonkontakten (telefonische Kaltaquise) bedient, handelt wettbewerbswidrig, wenn der Erstkontakt ohne mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen erfolgte. Die mutmaßliche Einwilligung muss vor dem Telefonat bereits bestanden haben und setzt ein sachliches Interesse des Anzurufenden voraus, wobei eine allgemeine Sachbezogenheit nicht genügt.
LG Essen, AZ: 42 O 84/12, 27.03.2013
Telefonwerbung ist gegenüber einem Verbraucher nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. UWG, dessen Grundsätze auch für den Unterlassungsanspruch nach Deliktsrecht gem. § 823, 1004 BGB gelten (BGH Urteil vom 20.05.2009, I ZR 218/07, juris Rdnr. 14), unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unerlaubt, wenn dieser ohne ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen erfolgt.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 12 U 33/11, 17.11.2011
Ein Verschuldensvorwurf im Sinne des § 890 ZPO ist nicht schon bei jeglicher Aufforderung an einen in den Geschäftsbetrieb eingebundenen Mitarbeiter ausgeschlossen, keine wettbewerbswidrigen Handlungen vorzunehmen. Vielmehr muss den jeweiligen Mitarbeitern nachdrücklich deutlich gemacht werden, dass sie für den Fall einer Nichtbeachtung dieser Arbeitsanweisung mit arbeitsrechtlichen Folgen, hier mit der Aufkündigung des Handelsvertretervertrages, rechnen müssen. Eine solche Mitteilung an den Mitarbeiter hat überdies schriftlich zu erfolgen, um den Mitarbeitern die besondere Bedeutung der Arbeitsanweisung zu verdeutlichen.

Dies gilt auch, wenn es sich bei dem maßgeblichen Außendienstmitarbeiter um einen selbstständigen Kaufmann im Sinne des § 84 HGB handelt. Maßgeblich ist allein, dass dieser in den Vertrieb der Schuldnerin eingegliedert ist und gemäß § 86 I HGB deren Weisungen zu befolgen hat.
LG Essen, AZ: 44 O 123/11, 27.01.2014
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden der wirksamen Einwilligung in Werbeanrufe, -faxe oder – E-Mails nicht gerecht, wenn die Einwilligung in Textpassagen enthalten ist, die auch andere Erklärungen oder Hinweise enthalten.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 174/10, 17.02.2011
Ein Werbeanruf ohne zumindest mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen ist wettbewerbswidrig.

Die Einwilligung muss dabei vor dem Anruf bereits vorgelegen haben und kann nicht erst während des Telefonates eingeholt werden.

Für die Annahme eines Werbeanrufes ist eine Äußerung mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern, erforderlich.

Dazu gehört auch der Anruf zum Zwecke der Werbezustellungskontrolle. Denn auch dieser ist letztlich darauf gerichtet, die Aufmerksamkeit des Kunden auf ein Unternehmen oder Produkt zu richten.
LG Essen, AZ: 42 O 36/14, 27.08.2014
Ein bestehender Softwarevertrag zwischen einer Anwaltskanzlei und einem Software-Hersteller für Anwaltssoftware rechtfertigt nicht dazu, die Kanzlei mit einem Werbeanruf für einen kostenpflichtigen Eintrag in einer Internet-Suchmaschine für Rechtsanwälte zu kontaktieren.

Eine eventuelle Einwilligung zu Werbeanrufen in den AGB ist einschränkend dahingehend auszulegen, dass sie nur solche Kontaktaufnahmen deckt, die einen Bezug zu dem erworbenen Produkt haben.
LG Essen, AZ: 43 O 77/14, 29.08.2014
Euroweb wird aufgegeben, es zu unterlassen, Gewerbetreibende und selbstständig beruflich Tätige, ohne vorher dazu aufgefordert zu sein oder ohne dass vorher ein Einverständnis vermutet werden kann, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs per Telefon auf Angebote kostenpflichtiger Einrichtungen von Internetpräsenzen anzusprechen, die nicht Gegenstand einer bestehenden Geschäftsbeziehung sind.
LG Essen, AZ: 43 O 44/14, 24.03.2014
Bietet ein Webdesigner nicht nur die Erstellung von Homepages, sondern zudem Leistungen wie die Suchmaschinen-Optimierung und Online-Marketing-Maßnahmen an, nämlich Werbung mit Bannern und Texteinblendungen auf anderen Websites sowie bezahlte Einblendungen in Ergebnisseiten von Suchmaschinen, z.B. über das Google AdWords-Programm, sind die Leistungen austauschbar, zu einem Verlag, der einen Werbeauftritt durch die kostenpflichtige Aufnahme in die Sponsorenliste eines Arbeitsbuchs für Schulkinder anbietet.
LG Essen, AZ: 45 O 10/15, 27.03.2015
Die Berufung gegen die Entscheidung des LG Essen 45 O 10/15 wurde zurückgenommen. Das Urteil somit ist rechtskräftig.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 82/15, 01.09.2015
Ein Rechtsanwalt handelt nicht schon rechtsmissbräuchlich, wenn er seinen Mandanten über einen ihm bekannt gewordenen Wettbewerbsverstoß informiert und daraufhin mit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen mandatiert wird.

Eine mutmaßliche Einwilligung in den Telefonanruf muss schon vor dem Telefonat vorliegen. Dabei muss sich die Einwilligung insbesondere auf den Umstand erstrecken, dass der Angerufene die Werbung gerade per Telefon wünscht.
LG Essen, AZ: 42 O 35/15, 10.06.2015
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