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Urteile zu Kategorie: Mängelbeseitigung

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Beeinträchtigungen während der Bauarbeiten durch eine Verschattung der Räume aufgrund des Gerüsts sowie Lärmbeeinträchtigungen und andere Unannehmlichkeiten können nicht im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens gesichert werden.
LG Berlin I, AZ: 63 S 239/14, 16.12.2014
Wird eine Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert übergeben, ist eine Quotenabgeltungsklausel bei Beeindigung des Mietverhältnisses wegen unangemessener Benachteiligung des Mieter unwirksam.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 242/13, 18.03.2015
Wir ein Mietverhältnis mit mehreren Mietern aufgelöst und das Mietverhältnis mit einem der früheren Mieter fortgesetzt, ohne dass eine ordnungsgemäße Abnahme der Wohnung erfolgt, kann der Vermieter nach dem Auszug des verbleibenden Mieters aus der Wohnung keine Schadensersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache geltend machen, wenn die Wohnung nicht renoviert übernommen wurde und über die notwendigen Renovierungsarbeiten aus dem Vorvertrag keine Regelöung getroffen haben.
AG Gladbeck, AZ: 12 C 304/14, 30.06.2015
Sowohl Wohn- als auch Geschäftsraummieter haben bei fehlender konkreter Beschaffenheitsabrede unter Zugrundelegung der Verkehrsanschauung einen Anspruch darauf, dass ihnen Anschlüsse für Telekommunikation zur Verfügung stehen.

Für den Bezug der Telekommunikation ist der Mieter im Zweifel selbst verantwortlich, während der Vermieter die Zurverfügungstellung aller nötigen Einrichtungen schuldet, um ihm diesen Bezug zu ermöglichen.
LG Berlin I, AZ: 63 S 151/14, 12.09.2014
Die "ca."-Angabe zur vermieteten Fläche stellt keine Zusicherung einer Eigenschaft des Mietobjekts im Sinne von § 536 Abs. 2 BGB dar.

Der Zusatz "ca." lässt aber erkennen, dass Toleranzen hingenommen werden sollen. Diese Grenze ist im Interesse der Praktikabilität und der Rechtssicherheit bei 10 % anzusetzen.

Da der Mieter von Gewerberäumen eine Berechnung nach den Regeln für Wohnraum nicht erwarten kann, sind für die Berechnung der tatsächlich nutzbaren Flächen von Gewerbemieträumen die Grundsätze der Wohnflächenberechnung nach §§ 43, 44 der II. Berechnungsverordnung nicht einschlägig.
OLG Düsseldorf, AZ: I-24 U 56/11, 17.11.2011
Der Vermieter ist gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um das Eindringen von Wildschweinen auf das Grundstück zu verhindern.

Das Eindringen von Wildschweinen auf der mitvermieteten Terrasse entspricht nicht mehr dem allgemeinen Lebensrisiko, auch wenn es sich um eine Wohnanlage am Waldrand handelt.
LG Berlin I, AZ: 67 S 65/14, 21.12.2015
Die Vorschriften der §§ 265, 325 ZPO finden auf den vom Mieter geltend gemachten Mängelbeseitigungsanspruch des § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB mit der Folge Anwendung, dass das Urteil auch dem Erwerber gegenüber Wirkung entfaltet.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf Vornahme einer konkreten Maßnahme zur Mängelbeseitigung, sondern lediglich auf Beseitigung des Mangels, in welcher geeigneten Weise auch immer es der Vermieter bewerkstelligen möchte.
LG Berlin I, AZ: 67 S 431/14, 12.10.2015
Die Erhebung einer Klage zur Mängelbeseitigung ist eine hinreichende Mängelanzeige. Erkennt der Vermieter den Anspruch nicht sofort an, beseitigt er aber während des Rechtsstreites den Mangel, so sind ihm insoweit die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

Die alleinige Aufforderung des Mieters, einen Mangel zu beseitigen und das darin enthaltene Einverständnis mit der Erhaltungsmaßnahme lassen die Ankündigungspflicht nach § 555a BGB nicht entfallen.
LG Essen, AZ: 15 S 172/15, 19.04.2016
Eine defekte Telefonleitung stellt einen Mangel der Mietsache dar, der eine Mietminderung von 10 % rechtfertigt.

Ein Mieter kann im Wege der Feststellungsklage eine Mietminderung feststellen lassen. Er ist nicht auf eine Leistungsklage wegen Rückzahlung zuviel gezahlter Mieten angewiesen, wenn er auch die Feststellung einer künftigen Mietminderung beantragt hat.
LG Essen, AZ: 10 S 43/16, 21.07.2016
Das Zurückbehaltungsrecht der Mieteist auf die voraussichtlich geschuldeten Mängelbeseitigungskosten zu begrenzen.

Der Mieter ist nicht verpflichtet, 6x am Tag zu lüften.

Geringere Schimmelstellen in wichtigen Räumen, wie das Bad, der WC-Raum, die Küche, ein Schlafzimmer und das Wohnzimmer rechtfertigen eine Mietminderung gem. § 536 BGB von 10 %.
LG Berlin I, AZ: 65 S 400/15, 15.04.2016
Mit Ablauf der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB tritt zugleich Abrechnungsreife ein. Damit wandelt sich der Anspruch des Vermieters auf Entrichtung der Vorauszahlungen in einen Anspruch auf Ausgleich des sich aus einer Abrechnung ergebenden Saldos zulasten des Mieters.

Dunkelbraune Mustertapeten und Tapeten mit orangefarbener Wischtechnik sind nicht mehr vom vertragsmäßigen Gebrauch der Sache gedeckt, § 538 BGB, sondern stellen einen Schaden an der Mietsache dar.
LG Berlin I, AZ: 65 S 63/16, 30.09.2016
Ein Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht vertragsgemäßer Rückgabe der Mietsache, wenn er den Mieter vorher unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufgefordert hat.
AG Bottrop, AZ: 11 C 243/16, 12.01.2017
Der Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Mangels als Teil des Gebrauchserhaltungsanspruchs ist während der Mietzeit unverjährbar.

Regelmäßig wird auch der Zustand der Mietsache bei Vertragsschluss Aufschluss über die "Vertragsgemäßheit" geben. Der Vermieter ist gehalten, den ursprünglichen Zustand der Mietsache möglichst zu erhalten bzw. etwa nach Beseitigung von Mängeln wiederherzustellen.
LG Berlin I, AZ: 65 S 315/15, 07.09.2016
Gemäß § 546 BGB hat der Mieter die Sache im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Bei dieser Rückgabepflicht handelt es sich um eine Nebenleistungspflicht des Mieters, bei deren Verletzung gemäß § 280 Abs. 3, die zusätzlichen Voraussetzungen des § 281 BGB, also insbesondere die Fristsetzung vorliegen müssen.
AG Zweibrücken, AZ: 2 C 71/13, 26.06.2013
Eine Nutzungsentschädigung für eine verspätet zurückgegebene Mietsache endet am Tag der Übergabe der Wohnung.

Auch wenn die aktuelle Betriebskostenabrechnung noch nicht erstellt ist, kann der Mieter mit einem Teil der Kaution Schadensersatzansprüche des Vermieters aufrechnen, wenn eine größere Nachzahlung nicht zu erwarten ist.

Es ist unschädlich, wenn die Kostenposition "allgemeine Stromkosten" statt in der Heizkostenabrechnung in der Abrechnung über die sonstigen Nebenkosten abgerechnet wird.
AG Bottrop, AZ: 11 C 213/16, 20.04.2017
Eine erstmals nach Vertragsbeendigung eingetretene Verschlechterung der Mietsache, die beim Fortbestehen des Mietverhältnisses eine Minderung der Miete zur Folge gehabt hätte, führt grundsätzlich nicht dazu, den Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung in entsprechender Anwendung von § 536 BGB herabzusetzen.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn den Vermieter nach Treu und Glauben im Rahmen des Abwicklungsverhältnisses ausnahmsweise eine nachvertragliche Pflicht zur Beseitigung von Mängeln der vorenthaltenen Mietsache trifft.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 66/13, 27.05.2015
Dem Schadensersatzanspruch des Vermieters aus § 557 BGB kann der Mieter zwar entgegenhalten, der Mietzins sei im Augenblick der Beendigung des Mietverhältnisses nach § 537 BGB kraft Gesetzes gemindert gewesen, aber nicht, nach Beendigung des Mietverhältnisses sei eine weitere Verschlechterung der Mietsache eingetreten, die bei seinem Fortbestehen eine weitere Minderung zur Folge gehabt haben würde.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 16/60, 07.12.1960
Der Umfang der Pflicht des Vermieters zur Gebrauchserhaltung richtet sich danach, was die Parteien als vertragsgemäß vereinbart haben. Fehlt es – wie vorliegend bezüglich der Telefonleitung – an einer vertraglichen Vereinbarung, wird der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand im Sinne des § 535 Abs. 1 BGB nach den gesamten Umständen des Mietverhältnisses bestimmt.

Jedenfalls dann, wenn die Wohnung mit einer sichtbaren Telefonanschlussdose ausgestattet ist, umfasst der zumindest im Wege ergänzender Auslegung zu ermittelnde vertragsgemäße Zustand einen (auch funktionsfähigen) Telefonanschluss.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 17/18, 05.12.2018
Im Verfahren der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ( § 558 Abs. 1 BGB ) bestimmt sich die der Berechnung der Kappungsgrenze ( § 558 Abs. 3 BGB ) zu Grunde zu legende Ausgangsmiete auch im Falle einer Mietminderung wegen eines nicht behebbaren Mangels in Form nicht unerheblicher Wohnflächenabweichung ( § 536 Abs. 1 BGB ) nach der vertraglich vereinbarten Miete.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 33/18, 17.04.2019
Ein Notwegerecht zum Garten nicht gegeben, wenn ein Grundstück über das Reihenhaus nach vorne zur Straße einen Zugang zum öffentlichen Bereich hat.

Dies gilt auch dann, wenn die Gartengeräte oder Gartenabfälle durch die Wohnung transporteiert werden müssen.
AG Bottrop, AZ: 8 C 467/12, 29.05.2013
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