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Ein Ehevertrag ist wegen der Verpflichtung für den Vollzug der Ehe zu zahlen nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig.
Die Abrede, eine hohe Geldsumme (hier: 180.000,00 EUR) für den Vollzug der Ehe zu zahlen, entspricht nicht dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden und widerspricht somit den guten Sitten.
Durch den in Aussicht gestellten Erhalt von Geldsummen oder auch die in Aussicht gestellte Haftung für Geldsummen bei Vollzug oder Nichtvollzug der Ehe, wird die Freiheit in der Ehe erheblich eingeschränkt.
AG Darmstadt, AZ: 50 F 366/13, 15.05.2014
Hat ein Arbeitnehmer einen vorgesetzten Arbeitskollegen durch die Bezeichnung "Kollegenschwein" gegenüber dem Arbeitgeber in einem Eingliederungsgespräch grob beleidigt und erheblich gegen seine vertragliche Rücksichtnahmepflicht verstoßen, kann dennoch eine Abmahnung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine geeignete und angemessene Reaktion sein.
LAG Köln, AZ: 11 Sa 905/13, 07.05.2014
Einem Ehepartner kann nach der Trennung der gemeinsame Hund zugewiesen werden, wenn der andere sich einem einvernehmlichen "Umgangsrecht" mit dem Hund verschließt und sogar eine Schwangerschaft des Hundes verschwiegen hat.
OLG Stuttgart, AZ: 18 UF 62/14, 07.04.2014
Auch die Bundesrepublik Deutschland kann als Geschädigte die ihr im Rahmen der Schadensbeseitigung tatsächlich angefallene Umsatzsteuer vom Schädiger ersetzt verlangen (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Dass ihr ein Teil des Umsatzsteueraufkommens zufließt, ändert daran nichts.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 10/13, 18.03.2014
Zwei klagende Wohnungseigentümer, die über 8 Jahre hinweg jedes Jahr die Jahresabrechnungen seit 2004 erfolgreich angefochten haben, können nicht mehr erwarten, dass ihre Prozesserfolge in jeder Jahresabrechnung berücksichtigt werden.
Es ist nicht die Aufgabe der Gerichte, die Kernaufgaben der Verwaltung in Abarbeitung der Anträge und Auffassungen eines engagierten Wohnungseigentümers in einem Anfechtungsverfahren zu leisten.
Zitat des AG Mülheim a. d. Ruhr:
"Rechtsauffassungen ändern sich, und was zu den Kosten eines Wirtschaftsjahres entschieden wurde, muss nicht bei einer Entscheidung über die Kosten des nächsten Wirtschaftsjahres dieselbe Wertung erfahren. Erkenntnisse mehren sich. Gelegentlich geraten sie auf Abwege. Nichts ist in Stein gemeißelt."
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 47/13, 27.02.2014
Eine Pferdekutsche ist als Fahrzeug im Sinne von §§ 316 StGB, 24 StVO anzusehen.
Eine Kutsche ist zwar nicht in ihrer Geschwindigkeit, wohl aber mit Blick auf Fahrzeuggröße und -gewicht sowie Wendigkeit einem PKW vergleichbar. Die grundsätzlich gefahrsenkende, geringere Geschwindigkeit der Kutsche wird durch die gefahrerhöhende besondere Unberechenbarkeit des zu lenkenden Pferdes wieder aufgewogen.
Der Grenzwert von 1,1 ‰ BAK ist für die alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern auf den Führer einer Pferdekutsche für übertragbar.
OLG Oldenburg, AZ: 1 Ss 204/13, 24.02.2014
Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Mieter ohne Ausnahme das Halten sowie die Nutzung von Kraftfahrzeugen verbietet, ist unwirksam, § 307 Abs. 1 BGB.
Dies gilt insbesondere dann wenn die Nutzung solcher Fahrzeuge kategorisch untersagt wird und nur im Ausnahmefall eine Ausnahmegenehmigung von der Vermieterin erteilt wird, der Mieter allerdings ausdrücklich keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung hat.
AG Münster (Westf.), AZ: 8 C 2524/13, 19.02.2014
Ein starker Stuhldrang als Ursache einer Geschwindigkeitsüberschreitung führt nicht zum Absehen vom Regelfahrverbot aus dem Gesichtspunkt einer so genannten "notstandsähnlichen Situation", wenn der Betroffene sich dahin eingelassen hat, er habe bereits vor Erreichen der Geschwindigkeitsbegrenzungszone Probleme in seinem Darm wahrgenommen, unter denen er bereits seit geraumer Zeit leide.
AG Lüdinghausen, AZ: 19 OWi-89 Js 155/14-21/14, 17.02.2014
Der Slogan „L. stoppt Durchfall“ ist irreführend gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, wenn der Durchfall tatsächlich erst nach 24 Stunden wirkt, da er fälschlich den Eindruck erweckt, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden könne, und zwar binnen weniger Stunden.
OLG Schleswig, AZ: 6 U 15/13, 30.01.2014
Durch Naturereignisse ausgelöste Störungen sind dem Eigentümer eines Grundstücks nur dann zuzurechnen, wenn er sie durch eigene Handlungen ermöglicht hat oder wenn die Beeinträchtigung durch ein pflichtwidriges Unterlassen herbeigeführt worden ist.
Durch den Bau eines Biberdammes hat die Natur - der Biber - selbst den Ablauf des Wassers ohne Zutun des Grundstückseigentümers verändert.
OLG Nürnberg, AZ: 4 U 2123/13, 14.01.2014
Die ausgeübte Nutzung eines Zimmers zur Haltung von neun Papageienvögeln geht unabhängig von dem Verhältnis der jeweiligen Flächenanteile an der Gesamtfläche des Hauses über eine als sozialadäquat und dem Wohnen untergeordnete Haustierhaltung im Sinne einer typischen Freizeitbetätigung hinaus.
Der materiellen Baurechtswidrigkeit der Nutzung des Wohnhauses zur Papageienhaltung steht auch nicht entgegen, dass die Tiere in der Wohnung und nicht in einer Außenvoliere gehalten werden.
OVG Münster, AZ: 2 B 1196/13, 08.01.2014
Es stellt einen Reisemangel im Sinne von § 651 f BGB dar, wenn ein Reisender einer Pauschalreise sich bei einem angebotenen Kamelritt bei Beduinen so schwer verletzt, dass er die Reise abbrechen muss.
Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, den angebotenen Kamelritt in einer für den Reisenden geeigneten Art und Weise zur Verfügung stellen.
Ein Kameltreiber ist als der für den Reiseveranstalter vor Ort tätige Erfüllungsgehilfe, § 278 BGB.
Indem der Kameltreiber einen Reisenden anweist, auf das Kamel aufzusteigen, sich dann jedoch von dem Kamel entfernt ohne zu gewährleisten, dass das Kamel während des Aufsteigevorgangs am Boden sitzen bleibt, um ein gefahrloses Aufsteigen zu ermöglichen, so dass sich der Reisende verletzt, macht sich der Reiseveranstalter schadensersatzpflichtig.
OLG Koblenz, AZ: 12 U 1296/12, 04.11.2013
Der Umstand, dass ein abgelehnter Richter ohne Vorliegen der engen Voraussetzungen für eine Befugnis zur Selbstentscheidung entgegen § 45 Abs. 2 ZPO selbst über das Ablehnungsgesuch entschieden hat, ist geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (BVerfG, Beschl. v. 20.07.2007, 1 BvR 3084/06).
OLG Naumburg, AZ: 10 W 35/13, 26.07.2013
Hat ein PKW hat einen sogenannten konstruktiven Totalschaden erlitten, ist der Kraftstoff, der sich noch im Fahrzeug befand, für den Geschädigten nutzlos und stellt eine Schadensposition dar. Hätte der Unfall nicht stattgefunden wäre der Kraftstoff verbraucht worden. Der Kraftstoffrest ist gem. § 287 ZPO zu schätzen, wenn der Sachverständige zuvor eine Kraftstoffrestermittlung vorgenommen hatte.
AG Solingen, AZ: 12 C 638/12, 18.06.2013
Hagel ist in § 5 Nr. 3 VGB 2008 definiert als fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Sind die Schäden nicht unmittelbar durch die Einwirkung von Eiskörnern im Sinne eines Hagelschlags verursacht worden, sondern durch die Einwirkung von Schmelzwasser, besteht kein Versicherungsschutz. Schmelzwasser und Hagel sind nicht identisch, ein Nässeschaden durch Ersteres ist kein unmittelbarer Hagelschaden.
OLG Saarbrücken, AZ: 5 W 43/13, 04.06.2013
Wird ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit von seinem eigenen Hund bei der Begrüßung umgerannt und erleidet dadurch eine verletzung, ist dies als Arbeitsunfall zu werten.
Denn der Weg zur Arbeit wird nur unwesentlich unterbrochen und das Begrüßen des eigenen Hundes stellt ein sozial-adäquates Verhalten dar.
LSG Halle, AZ: L 6 U 12/12, 16.05.2013
Die Ausübung des Hausrechts kann rechtsmissbräuchlich sein.
Ein Grundstückseigentümer kann einem Postboten nicht per Hausverbot untersagen, sein Grundstück zum Zwecke der Postzustellung zu betreten, wenn bei der Zustellung keine weiteren Beeinträchtigungen gegeben sind.
Dass der Eigentümer möglicherweise keine Amtspost erhalten will, verdient keinen gerichtlichen Schutz. Zumindest stünden einem solchen Interesse überwiegende schutzwürdige Belange des Postustellers entgegen. Diese beruhen auf den Verpflichtungen eines gewerbsmäßigen Zustellers, wie sie sich im Einzelnen aus der erteilten Lizenz und den Bestimmungen des Postgesetzes ergeben.
AG Gummersbach, AZ: 11 C 495/12, 12.04.2013
1. Ein gewollter Austausch der Parteistellung durch das Gericht im Rahmen einer Anfechtungsklage gem. § 46 WEG führt auch dann zur zulässigen und begründeten Berufung, wenn eine Beschwer im materiellen Sinne nicht gegeben ist, § 511 ZPO.
2. Erheben mehrere Eigentümer eine Anfechtungsklage gegen den selben Beschluss, sind diese Eigentümer notwendige Streitgenossen, § 62 ZPO. Ein Teilurteil kann nur für alle notwendigen Streitgenossen einheitlich ergehen, § 301 ZPO.
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 51/12, 28.02.2013
Glockengeläut, das sich nach Zeit, Dauer und Intensität im Rahmen des Herkömmlichen hält, stellt regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern auch in einer säkularisierten Gesellschaft eine zumutbare, sozialadäquate Einrichtung dar. Es muss daher von sich gestört fühlenden Einzelpersonen oder Personengruppen - auch unter dem Gebot gegenseitiger Toleranz - hingenommen werden.
BVerwG Leipzig, AZ: 7 B 38. 12, 19.02.2013
Auch die Nutzung der Funktion eines Mobilfunkgeräts als Navigationshilfe ist unzulässig. Ein derartiger Kommunikationsvorgang soll nach dem Willen des Gesetzgebers jedenfalls im Zusammenhang mit einem Mobiltelefon unterbleiben.
Eine Benutzung liegt nicht nur dann vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Verwendung von Bedienfunktionen (vgl. Senatsbeschluss vom 01. Februar 2012 - 5 RBs 4/12 - m. w. Nachw.).
Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO beurteilt sich allein danach, ob das Gerät in der Hand gehalten wird oder nicht (vgl. bereits OLG Hamm, NZV 2003, 98) und die Handhabung des Geräts einen Bezug zu einer bestimmungsgemäßen Funktion desselben aufweist.
OLG Hamm, AZ: III-5 RBs 11/13, 18.02.2013