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Urteile zu Kategorie: Beschlußanfechtung

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Im Rahmen der Entziehungsklage ist die Frage, ob eine Abmahnung erfolgt ist, als formelle Voraussetzung des Entziehungsbeschlusses (ebenso OLG Köln, ZMR 1998, 376).
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 2/11, 08.07.2011
1. Die erstmalige Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung stellt im Allgemeinen keine modernisierende Instandsetzung, sondern eine bauliche Veränderung dar § 22 Abs. 1 WEG.

2. Eine im Grundbuch nicht eingetragene Änderungsvereinbarung wrkt nicht gegen den Sonderrechtsnachfolger, § 10 Abs. 2 WEG a.F.
OLG München, AZ: 34 Wx 076/05, 19.09.2005
1. In die Jahresabrechnung sind auch solche Ausgaben einzustellen, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat.

2. Sind nach einer Regelung in der Teilungserklärung bestimmte Kosten von dem jeweiligen Sondereigentümer zu tragen, geht diese Bestimmung dem allgemeinen Umlageschlüssel vor
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 156/10, 04.03.2011
Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden, § 26 WEG.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 96//10, 01.04.2011
1. Ein Rechtsschutzbedürfnis ist im Beschlussanfechtungsverfahren im Regelfall nicht zu prüfen, weil das Anfechtungsrecht dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsgemäßen Verwaltung dient.

2. Ein Wohnungseigentümer, der einem Beschluss über eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung nicht zugestimmt hat, wird nach erfolgreicher Beschlussanfechtung auch dann nicht in analoger Anwendung von § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den Kosten befreit, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt ist und nicht rückgängig gemacht werden kann.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 202/10, 13.05.2011
Das LG München hält eine Untergemeinschaft entgegen § 46 Abs. 1 WEG für passivlegitimiert, wenn ein Eigentümer einen Beschluss einer in der Teilungserklärung bestimmten Untergemeinschaft anficht, §§ 23 Abs. 1, 25, 46 Abs. 1 WEG.
LG München I, AZ: 1 S 8436/10, 20.12.2010
Eine Untergemeinschaft kann gemäß § 10 Abs. 6 WEG nicht eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten sein und deshalb auch nicht verklagt werden.
OLG Koblenz, AZ: 5 U 934/10, 18.10.2010
Ein Verwalter kann nur von der Versammlung aller Wohnungseigentümer für die Verwaltung des gesamten gemeinschaftlichen Eigentums bestellt werden. Den Eigentümern der Untergemeinschaft kommt insoweit keine Beschlusskompetenz zu.
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 40/09, 22.10.2009
Ein Verwalter ist nicht verpflichtet, einen Wohnungseigentümer auf einer WEG-Versammlung zu vertreten und für diesen ein weisungsgebundenes Stimmrecht auszuüben. Jedoch kann der Verwalter im Falle einer Weigerung verpflichtet sein, den Versammlungstermin zu verlegen, wenn die Stimmen der abwesenden Eigentümer für das Abstimmungsergebnis erheblich sind.
OLG Hamm, AZ: 15 W 51/01, 21.05.2001
Erstreckt die Klage sich auf die Ungültigerklärung des gesamten Beschlusses und ist dieser nur bezüglich einer Teilregelung mangelhaft, so ist der Beschluss entsprechend § 139 BGB zwar grundsätzlich in seiner Gesamtheit für ungültig zu erklären, es sei denn, die Wohnungseigentümer hätten den mangelfreien Teil auch ohne den ungültigen Teil beschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2012, V ZR 193/11)
LG Dortmund, AZ: 1 S 247/11, 15.01.2013
Die Anordnung einer Zwangsverwaltung über eine Wohnung hat zur Folge, dass dem Wohnungseigentümer die Verfügungsbefugnis sowie die Verwaltung seiner Wohnung entzogen wird (§§ 146 Abs. 1, 23 Abs. 1 Satz 1, 148 Abs. 2 ZVG). Das alleinige aktive und passive Prozessführungsrecht hinsichtlich aller der Zwangsverwaltung unterliegenden Rechte gehen damit auf den Zwangsverwalter über.
OLG Jena, AZ: 6 W 88/03, 29.09.2003
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Verwaltungsbeirat entspricht der ordnungsgemäßen verwaltung und ist von der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft gedeckt, §§ 21 Abs. 3, 29 WEG.
KG Berlin, AZ: 24 W 203/02, 19.07.2004
1. Ein Beschluss über die Bestellung eines Nichteigentümers in den Verwaltungsbeirat ist nicht wegen Verstoßes gegen § 29 Abs. 1 S. 2 WEG nichtig.

2. Ein Mitglied des Verwaltungsbeirates, welches nicht zugleich Wohnungseigentümer ist, steht in der Eigentümerversammlung jedenfalls in dem Umfang ein Anwesenheitsrecht zu, als der Aufgabenbereich des Verwaltungsbeirats betroffen ist.
OLG Hamm, AZ: 15 W 98/06, 27.09.2006
Ist der Garten einmal ordnungsgemäß angelegt, so gehen Veränderungen, die nicht ihren Grund in der üblichen Gartenpflege haben, grundsätzlich über eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung hinaus, §§ 21 Abs. 3, 21 Abs. 5 Nr. 2, 22 Abs. 1, 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 WEG.
OLG Schleswig, AZ: 2 W 25/07, 03.05.2007
Eine beschlossene neue Farbgebung der Außenfassade ist als bauliche Veränderung zu werten, wenn durch eine deutlich abgesetzte Farbgebung der Balkone und Pfeiler der architektonische Charakter der Fassade insgesamt nachhaltig verändert worden ist, §§ 21 Abs. 3-5, 22 Abs. 1 S. 2, 14 WEG.
OLG Hamburg, AZ: 2 Wx 103/04, 17.01.2005
Beschlüsse einer Eigentümerversammlung sind für unwirksam zu erklären, wenn die Gültigkeitsvoraussetzungen des § 23 Abs. 2 WEG nicht erfüllt sind. Nach dieser Vorschrift muss der Gegenstand der Beschlussfassung bei der Einberufung bezeichnet sein.
AG Bottrop, AZ: 20 C 62/12, 14.02.2013
1. Ein gewollter Austausch der Parteistellung durch das Gericht im Rahmen einer Anfechtungsklage gem. § 46 WEG führt auch dann zur zulässigen und begründeten Berufung, wenn eine Beschwer im materiellen Sinne nicht gegeben ist, § 511 ZPO.

2. Erheben mehrere Eigentümer eine Anfechtungsklage gegen den selben Beschluss, sind diese Eigentümer notwendige Streitgenossen, § 62 ZPO. Ein Teilurteil kann nur für alle notwendigen Streitgenossen einheitlich ergehen, § 301 ZPO.
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 51/12, 28.02.2013
Die unbestimmte Bezeichnung des Beschlussgegenstandes in der Tagesordnung in der Einladung zur Eigentümerversammlung und die hiervon nicht gedeckte angefochtene Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung stellt einen Veranlassungstatbestand im Sinne von § 49 Abs. 2 WEG dar.
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 T 359/11, 17.02.2011
Stellt ein Verwalter die Verfahrenskosten eines Beschlussanfechtungsverfahrens fehlerhaft den obsiegenden anteilig in Rechnung, hat er Veranlassung zur Klageerhebung gegeben und muss die Verfahrenskosten gemäß § 49 Abs. 2 WEG tragen.
AG Königstein/Ts., AZ: 26 C 850/08, 21.10.2008
Ein Verwalter darf bei der Beschlussfassung über seine Entlastung weder mit eigenen, noch mit durch Vollmacht übertragenden Stimmen an der Abstimmung mitwirken. Verstößt erhiergegen, hat er im Falle der Anfechtung die Verfahrenskosten zu tragen, §§ 49 Abs. 2 WEG, 91a Abs. 2, 99 Abs. 1 ZPO
AG Neuss, AZ: 101 C 442/07, 28.01.2008
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