Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Urteile zu Kategorie: Mietmängel

Einträge 41 - 60 von 90
Auch bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten stellt eine Wohnflächenabweichung einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten abweicht (BGH NJW 2010, 292).

Als Terrasse wird ein ebenerdiger Platz bezeichnet, der ausschließlich einem angrenzenden Wohnraum zugeordnet, mit einem festen Bodenbelag versehen und zum Aufstellen von Tischen und Stühlen geeignet ist (LG Saarbrücken WuM 2010, 446; LG Hamburg WuM 1996, 278).
LG Landau i. d. Pfalz, AZ: 1 S 67/14, 21.10.2014
Die vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption durch den Mieter führt nicht gemäß oder entsprechend § 536 b BGB dazu, dass der Mieter für die Zukunft mit seinen Rechten aus §§ 536, 536 a BGB ausgeschlossen ist (Abgrenzung zu BGH Urteil vom 13. Juli 1970 - VIII ZR 230/68 - NJW 1970, 1740).

Nachträgliche Änderungen der Miethöhe (hier: einvernehmliche Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung) können für sich genommen die entsprechende Anwendung des § 536 b BGB ebenfalls nicht rechtfertigen; das schließt die Anwendung der Grundsätze des § 242 BGB im Einzelfall nicht aus.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 15/12, 05.11.2014
Ein Mietspiegel ist auch dann anwendbar, wenn das Erhöhungsverlangen nach dem für die Erstellung des Mietspiegels festgelegten Stichtag, aber vor dem Inkrafttreten des Mietspiegels dem Mieter zugegangen ist.

Ein wohnwertminderndes Merkmal liegt vor, wenn der Energieverbrauchskennwert größer als 170 kWh/(m²a) ist.
LG Berlin I, AZ: 65 S 527/13, 07.11.2014
Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann eine Mieterin wegen angeblicher Mängel in der Mietwohnung mit der Betriebskostenabrechnung micht mehr aufrechnen.

Der Einwand einer Mieterin gegen die Höhe der Heizkostenabrechnung, sie hätte in ihrer Wohnung nicht so viel Heizenergie verbrauchen können, wie abgerechnet, ist unzulässig.
AG Bottrop, AZ: 11 C 451/14, 05.03.2015
Eine um mehr als 10% geringere Wohnfläche stellt nur dann einen Mangel der Mietsache dar, wenn die Wohnungsgröße als eine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen ist.

Der Mieter kann außerhalb der Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 S. 6 BGB gegen eine Betriebskostenabrechnung nicht rügen, dass die Abweichung von der tatsächlichen zur vertraglich geschuldeten Wohnfläche erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkt wurde.
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 11 C 545/13, 07.07.2014
Die Störung eines Mieters in seinem Besitz durch den Tabakrauch eines anderen Mieters, der auf dem Balkon seiner Wohnung raucht, ist auch dann eine verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB, wenn dem anderen Mieter im Verhältnis zu seinem Vermieter das Rauchen gestattet ist.

Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme führt im Allgemeinen zu einer Gebrauchsregelung.

Gesundheitsschädliche Immissionen durch Tabakrauch sind wesentliche Beeinträchtigungen, die nicht geduldet werden müssen. Das gilt auch im Verhältnis von Mietern untereinander.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 110/14, 16.01.2015
Sowohl Wohn- als auch Geschäftsraummieter haben bei fehlender konkreter Beschaffenheitsabrede unter Zugrundelegung der Verkehrsanschauung einen Anspruch darauf, dass ihnen Anschlüsse für Telekommunikation zur Verfügung stehen.

Für den Bezug der Telekommunikation ist der Mieter im Zweifel selbst verantwortlich, während der Vermieter die Zurverfügungstellung aller nötigen Einrichtungen schuldet, um ihm diesen Bezug zu ermöglichen.
LG Berlin I, AZ: 63 S 151/14, 12.09.2014
Die "ca."-Angabe zur vermieteten Fläche stellt keine Zusicherung einer Eigenschaft des Mietobjekts im Sinne von § 536 Abs. 2 BGB dar.

Der Zusatz "ca." lässt aber erkennen, dass Toleranzen hingenommen werden sollen. Diese Grenze ist im Interesse der Praktikabilität und der Rechtssicherheit bei 10 % anzusetzen.

Da der Mieter von Gewerberäumen eine Berechnung nach den Regeln für Wohnraum nicht erwarten kann, sind für die Berechnung der tatsächlich nutzbaren Flächen von Gewerbemieträumen die Grundsätze der Wohnflächenberechnung nach §§ 43, 44 der II. Berechnungsverordnung nicht einschlägig.
OLG Düsseldorf, AZ: I-24 U 56/11, 17.11.2011
Der Mieter kann nicht geltend machen, dass ihm hinsichtlich der Miete für einen Monat die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) zugestanden habe. Denn für die Beantwortung der Frage, ob eine Schuld fällig ist im Sinne von § 366 Abs. 2 BGB, ist es allein entscheidend, ab welchem Zeitpunkt der Gläubiger die Leistung verlangen kann.

Bei einem Dauerschuldverhältnis wie der Miete kann das mangelbedingte Ungleichgewicht nur für die Zukunft beseitigt werden.
LG Berlin I, AZ: 63 S 51/15, 06.10.2015
Die Erhebung einer Klage zur Mängelbeseitigung ist eine hinreichende Mängelanzeige. Erkennt der Vermieter den Anspruch nicht sofort an, beseitigt er aber während des Rechtsstreites den Mangel, so sind ihm insoweit die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

Die alleinige Aufforderung des Mieters, einen Mangel zu beseitigen und das darin enthaltene Einverständnis mit der Erhaltungsmaßnahme lassen die Ankündigungspflicht nach § 555a BGB nicht entfallen.
LG Essen, AZ: 15 S 172/15, 19.04.2016
Allein die anlässlich einer Anhörung gemäß § 28 VwVfG erfolgte Mitteilung der Behörde an den Mieter, dass die beantragte Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig sei, vermag einen Mangel des Mietobjektes im Sinne des § 536 BGB nicht zu begründen und damit auch eine außerordentliche Kündigung nach § 543 BGB nicht zu rechtfertigen; dem Mieter ist es grundsätzlich zuzumuten, eine Bescheidung seines Nutzungsänderungsantrages abzuwarten.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 77/12, 20.11.2013
Eine defekte Telefonleitung stellt einen Mangel der Mietsache dar, der eine Mietminderung von 10 % rechtfertigt.

Ein Mieter kann im Wege der Feststellungsklage eine Mietminderung feststellen lassen. Er ist nicht auf eine Leistungsklage wegen Rückzahlung zuviel gezahlter Mieten angewiesen, wenn er auch die Feststellung einer künftigen Mietminderung beantragt hat.
LG Essen, AZ: 10 S 43/16, 21.07.2016
Das Zurückbehaltungsrecht der Mieteist auf die voraussichtlich geschuldeten Mängelbeseitigungskosten zu begrenzen.

Der Mieter ist nicht verpflichtet, 6x am Tag zu lüften.

Geringere Schimmelstellen in wichtigen Räumen, wie das Bad, der WC-Raum, die Küche, ein Schlafzimmer und das Wohnzimmer rechtfertigen eine Mietminderung gem. § 536 BGB von 10 %.
LG Berlin I, AZ: 65 S 400/15, 15.04.2016
Mit Ablauf der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB tritt zugleich Abrechnungsreife ein. Damit wandelt sich der Anspruch des Vermieters auf Entrichtung der Vorauszahlungen in einen Anspruch auf Ausgleich des sich aus einer Abrechnung ergebenden Saldos zulasten des Mieters.

Dunkelbraune Mustertapeten und Tapeten mit orangefarbener Wischtechnik sind nicht mehr vom vertragsmäßigen Gebrauch der Sache gedeckt, § 538 BGB, sondern stellen einen Schaden an der Mietsache dar.
LG Berlin I, AZ: 65 S 63/16, 30.09.2016
Eine behördliche Nutzungsuntersagung stellt einen Mietmangel dar, der den Mieter berechtigt, die Miete zu kürzen.

Es ist nicht auf den Zeitpunkt der Nutzungsuntersagung abzustellen, da der Wohnwert bereits ab Zugang der Ordnungsverfügung eingeschränkt ist.
LG Essen, AZ: 10 S 190/16, 08.03.2017
Bei dieser Untersagung einer behördlichen Betriebsgenehmigung handelt es sich um durch die baulichen Gegebenheiten bedingte Nutzungseinschränkungen, die mithin als gebäudebezogen grundsätzlich in den Verantwortungs- und Risikobereich des Vermieters fallen.

Die Parteien können das Risiko auch der vollständigen Versagung der zum Betrieb erforderlichen Genehmigung abweichend von der gesetzlichen Regelung wirksam der Mieterin auferlegen.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 2 U 144/15, 22.07.2016
Geräuschbelästigungen, die durch Öffnen und Schließen der Mülltonnen eintreten, entsprechen dem üblichen Lebensrisiko, das denjenigen trifft, der im Erdgeschoß einer Großwohnanlage eine Wohnung angemietet hat.

Geruchsbelästigungen, die durch Mülltonnen ggf. eintreten, entsprechen auch dem üblichen Lebensrisiko, das denjenigen trifft, der im Erdgeschoss einer Großwohnanlage eine Wohnung angemietet.

Rein optischen Beeinträchtigungen haben für sich genommen nur geringfügige Auswirkungen.
AG Brandenburg an der Havel, AZ: 31 C 156/16, 13.10.2017
Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Verschlechterung der Mietsache bei deren Rückgabe setzt voraus, dass der Vermieter den Mieter vorher erfolglos zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat, §§ 280, 281 BGB.

Ein daneben bestehender Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. mit § 303 StGB setzt voraus, dass der Mieter vorsätzlich eine Sachbeschädigung begangen hat.

Eine Zeugenaussage gilt solange als unzuverlässig, bis das Gericht aufgrund dem Vorliegen hochwertiger Realkennzeichen die Unwahrheit der Zeugenaussage widerlegen kann.
AG Bottrop, AZ: 10 C 63/17, 02.01.2018
Verpflichtet sich in einem Mietvertrag der Vermieter, die Mietsache in einem Zustand zur Verfügung zu stellen, der nicht herstellbar ist, und kommt es deshalb nicht zur Überlassung der Mietsache, so kommt ein Schadensersatzanspruch des Mieters nach § 325 BGB in Betracht.

Der Schuldner hat die Unmöglichkeit der Leistung nicht nur zu vertreten, wenn er das zur Unmöglichkeit führende Ereignis schuldhaft herbeigeführt hat, sondern auch dann, wenn er sich uneingeschränkt zur Leistung verpflichtet hat, obwohl er das Leistungshindernis bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt bei Vertragsschluss hätte erkennen oder voraussehen können.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 12/97, 25.11.1998
Der Mieter ist in vollem Umgang darlegungs- und beweispflichtig, das sämtliche Voraussetzungen des § 536a BGB vorliegen. Begehren Mieter bei Schimmel Schadensersatz, müssen entweder Mängel an der Bausubstanz beweisen werden oder ausgeschlossen sein, dass das eigene Lüftungs- und Heizfehler zur Schimmelbildung geführt haben.

Das Aufstellen von großflächigen Möbeln an der Außenwand, die eine vollflächige Umströmung der von der Schimmelbildung betroffenen Wandflächen mit frischer Luft verhindern, schließen die Schadensersatzansprüche des Mieters nicht aus.
AG Bottrop, AZ: 8 C 205/17, 25.10.2018
Rückwärts Vorwärts