Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Suchergebnisse

Einträge 101 - 120 von 200
Der Negativbeschluss zum Antrag auf Gestattung einer Stromzuleitung - für ein Elektroauto - zum Tiefgaragenstellplatz entspricht i.d.R. mangels Ermessensreduzierung auf Null ordnungsmäßiger Verwaltung.
AG Düsseldorf, AZ: 291a C 45/17, 18.10.2017
Es ist unzulässig, verschiedene Geräuschquellen in Bezug auf Ruhezeiten unterschiedlich zu behandeln.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2/13 S 131/16, 04.10.2017
Eine Fußbodenheizung ist auch dann dem Sondereigentum zuzuordnen, wenn diese in den Estrich verlegt wurde. Die Reparaturkosten einer defekten Fußbodenheizung sind daher keine Kosten der gemeinschaftlichen Verwaltung sondern müssen vom jeweiligen Sondereigentümer selbst aufgebracht werden.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 80/16, 14.09.2017
Ist ein Teileigentum in der Teilungserklärung als gewerbliche Einheit und nicht zu Wohnzwecken ausgewiesen, schließt dies die Nutzung des Teileigentums als sogenanntes Boardinghouse zwecks vorübergehender Vermietung an Mitarbeitern von Zeitarbeitsfirmen nicht aus.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 207/14, 20.08.2017
Im Wege der ergänzenden Auslegung der Zweckbestimmung kann eine zweckbestimmungswidrige Nutzung ausnahmsweise zulässig sein, wenn sie bei typisierender Betrachtungsweise generell nicht mehr stören kann als eine sich im Rahmen der Zweckbestimmung haltenden Nutzung.

Danach hat auch ein im Gemeinschaftseigentum stehendes begrüntes Dach nicht die Zweckbestimmung, einem Hund als Auslauf zu dienen. Denn es gehört zum typischen Verhalten von Hunden, ihre Notdurft dort zu verrichten oder Grabetätigkeiten auszuführen.

Dies gilt erst recht, wenn das Dach mit Sukkkenten begrünt ist, die zum Begehen nicht geeignet sind und bei größeren Gewichten zu zerplatzen drohen.
AG Bottrop, AZ: 20 C 41/16, 18.08.2017
Müssen die im Sondereigentum stehenden Balkonfliesen eines Wohnungseigentümers für Instandhaltungszwecke am Gemeinschaftseigentum entfernt werden, ist die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, deren Neuwert zu erstatten.

Ein Abzug neu für alt kommt nicht in Betracht, wenn die Fliesen erst vor neun Jahren erneuert wurden.
AG Bottrop, AZ: 20 C 18/17, 11.08.2017
Sind die Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung unter der aufschiebenden Bedingung von der Nutzung von Stellplätzen ausgeschlossen, dass der teilende Eigentümer diese durch notariell beurkundete oder beglaubigte Erklärung einzelnen Wohnungseigentumseinheiten zuordnet, so reicht es für die Begründung von Sondernutzungsrechten aus, wenn der teilende Eigentümer zum Zeitpunkt der Zuordnungserklärung noch Wohnungseigentümer ist.
OLG Hamm, AZ: 15 W 474/16, 16.06.2017
Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, eine defekte Wohnungstür eines Miteigentümers auszutauschen.

Dabei spielt es keine Rolle, dass die Tür vom Mieter des Wohnungseigentümers mutwillig zerstört wurde. Denn die Verpflichtung zum Austausch der Tür ist losgelöst von der Kostentragung zu betrachten.

Der betroffene Wohnungseigentümer muss sich nicht auf ein Provisorium verweisen lassen.
LG Dortmund, AZ: 1 S 473/16, 11.04.2017
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Abschaffung einer Tagesfalle beschließen, wenn zugleich eine automatische Türöffnungsanlage mit Verzögerungsmechanismus installiert wird.

Dabei kann die Gemeinschaft auch beschließen, dass die Türöffnungsanlage im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers installiert wird. Dass der Beschluss bei Weigerung des Sondereigentümers nicht durchsetzbar ist, lässt die Wirksamkeit des Beschlusses unberührt.

(nicht rechtskräftig)
AG Marl, AZ: 34 C 34/16, 30.03.2017
Für die Bildung von Wohneigentum ist ausschließlich auf die Teilunsgerklärung abzustellen. Auf die Frage, ob das Gebäude bereits errichtet wurde, kommt es nicht an.

Sieht die Teilungserklärung eine Zustimmung des Verwalters im Falle der Veräußerung von Wohnungseigentum vor, ist die Zustimmung auch dann erforderlich, wenn das Gebäude noch nicht errichtet wurde.
AG Gladbeck, AZ: 51 C 35/16, 22.02.2017
Unterscheidet die Gemeinschaftsordnung begrifflich zwischen Instandhaltung und Instandsetzung von Bauteilen, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, und weist sie nur die Pflicht zu deren Instandhaltung einem Sondereigentümer zu, ist die Instandsetzung im Zweifel Sache der Gemeinschaft.

§ 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG gibt keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die in Folge des die Maßnahme der Instandhaltung oder Instandsetzung auslösenden Mangels des Gemeinschaftseigentums eingetreten sind.

Zu ersetzen sind jedoch die Kosten, die dadurch entstanden sind, dass für die Reparatur der Leitung die Zwischendecke geöffnet und wieder verschlossen wurde.

Ein Wohnungseigentümer kann den Schaden, der ihm nach § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG zu ersetzen ist, fiktiv in Höhe des Nettobetrags der Reparaturkosten abrechnen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 124/16, 09.12.2016
Das Sondereigentum betreffende bauordnungsrechtliche Vorgaben sind etwa der in einer Wohnung erforderliche Einbau einer Toilette und einer Badewanne bzw. Dusche, die auf eigene Kosten zu erfüllen sind.

Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis ist auch dann Aufgabe aller Wohnungseigentümer, wenn der Nachweis bei einer Aufteilung gemäß § 3 WEG nicht oder nicht vollständig geführt worden ist.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 84/16, 09.12.2016
Ein nach § 14 Nr. 1 WEG nicht hinzunehmender Nachteil liegt im Grundsatz auch vor, wenn eine bauliche Maßnahme am Sondereigentum auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes ausstrahlt und diesen erheblich verändert.

§ 22 Abs. 1 WEG ist beim Sondereigentum nicht anwendbar, da diese Vorschrift eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums voraussetzt.

Auf bauliche Maßnahmen am Sondereigentum, die nur wegen ihrer Ausstrahlung auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes für andere Wohnungseigentümer einen Nachteil darstellen, sind die Vorschriften des § 22 Abs. 2 und 3 WEG entsprechend anzuwenden. Handelt es sich bei der Maßnahme am Sondereigentum um eine Modernisierung oder modernisierende Instandsetzung, genügt es daher, wenn die in den genannten Vorschriften jeweils bestimmte Mehrheit der Wohnungseigentümer zustimmt.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 49/16, 18.11.2016
Der Ersteher einer Eigentumswohnung verletzt die Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er die Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnungseigentümer den Besitz entzieht.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 221/15, 18.11.2016
Erbringt die Gebäudeversicherung zur Regulierung eines Schadens an dem Sondereigentum eine Versicherungsleistung an die Wohnungseigentümergemeinschaft, ist diese verpflichtet, die Versicherungsleistung an diejenige Person auszuzahlen, der sie nach den versicherungsvertraglichen Regeln zusteht. Dies folgt aus dem zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden Treuhandverhältnisses.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 29/16, 16.09.2016
Auch wenn die mit einem Schallmangel behafteten Wohnungstrennwände das Gemeinschaftseigentum betreffen, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in einem solchen Fall der unmöglichen Mangelbeseitigung der einzelne Erwerber ausnahmsweise direkt den Bauträger auf Schadensersatz in Anspruch nehmen (BGHZ 110, 258).
OLG München, AZ: 9 U 4327/15, 23.08.2016
Eine nach dem Inhalt des Sondereigentums zustimmungsfreie Veräußerung eines Wohnungseigentums an einen Verwandten liegt dann nicht vor, wenn die Veräußerung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts erfolgt, deren Gesellschafter sämtlichst Verwandte des Veräußerers sind.

Entsprechendes gilt, wenn die Gesellschaft eine Eigentumswohnung an einen ihrer Gesellschafter veräußert.
KG Berlin, AZ: 1 W 166/16, 14.06.2016
Der Betrieb einer Pensions- oder Ferienwohnung mit wechselnden Gästen ist selbst dann zulässig, wenn die Teilungserklärung ausdrücklich eine Beschränkung der Nutzung der im Sondereigentum stehenden Einheiten zu Wohnzwecken enthält.

Unter Zugrundelegung dessen muss dies erst recht gelten, wenn eine gewerbliche Nutzung (hier: Nagelstudio) durch die Gemeinschaftsordnung ausdrücklich zugelassen ist. Denn bekanntermaßen ist die gewerbliche Nutzung stets mit einem höheren Abnutzungsgrad verbunden.
AG Erfurt, AZ: 5 C 63/14, 25.05.2016
Der teilrechtsfähige Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft kann Eigentum an unbeweglichen Sachen erwerben.

Ein solcher Immobilienerwerb berührt nicht die sachenrechtliche Grundlage der Eigentümergemeinschaft, denn durch ihn entsteht nicht Gemeinschaftseigentum, sondern in das Verwaltungsvermögen des Verbands fallendes Verbandseigentum.

Die Fähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Erwerb von Miteigentum nach Bruchteilen (hier an Teileigentum), § 1008 BGB, ist nicht anders zu beurteilen als die Fähigkeit zum Erwerb des Vollrechts selbst.
OLG München, AZ: 34 Wx 73/15, 11.05.2016
Ein in der Wohnungseigentümerversammlung beschlossenes generelles Katzen- und Hundehaltungsverbot ist Mietern gegenüber unwirksam. Eine derartige Verabredung gilt nur im Innenverhältnis zwischen den jeweiligen Wohnungseigentümern.
AG Hannover, AZ: 541 C 3858/15, 28.04.2016
Rückwärts Vorwärts